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AGB

 

1. Allgemeines

Allen Lieferungen und Leistungen der Firma:  Lampl Johannes  Sägewerk, Holzhandel & Palettenerzeugung

Fohrafeld 10  A-3233 Kilb  ( im Folgenden Lampl genannt ) liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde.

Abweichungen und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen ausdrücklich unserer schriftlichen Zustimmung.

 

2. Angebote / Aufträge

Alle Angebote und Aufträge sind nur während der genannten Bindefrist gültig, sonst freibleibend.

Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er von Lampl und dem Kunden schriftlich bestätigt wurde.

Für den Umfang der Lieferung ist von beiden Seiten die schriftliche Bestätigung maßgebend; Abänderungen,

Ergänzungen oder mündliche Absprachen müssen von beiden Seiten ebenfalls schriftlich anerkannt werden.

 

3. Lieferbedingungen

Die gelieferte Ware ist vom Käufer unverzüglich zu kontrollieren! Beanstandungen/Mängel müssen innerhalb von

vier Tagen an Lampl mitgeteilt  und die beanstandete Ware zu unserer Nachprüfung bereitgehalten werden.

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises im Eigentum von Lampl

( Eigentumsvorbehalt ).

Wird über das Vermögen des Kunden das Konkursverfahren eröffnet, so ist der Konkursmasse die Veräußerung

der unter Vorbehaltseigentum stehenden Waren untersagt.

 

4. Gefahrenübertragung / Entgegennahme

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware unser Lager verlassen hat. Dies gilt auch wenn der Transport

von uns organisiert wurde. Etwaige Transportschäden / Beanstandungen der Ware, müssen mit dem Frachtführer

innerhalb der dafür vorgesehenen Frist geklärt werden.

Bei Lieferungen an Lampl trägt der Lieferant die Verantwortung über die Ware bis diese bei Lampl am Lagerplatz

eingetroffen und übernommen ist ( schriftliche Bestätigung - Lieferschein ).

 

5. Zahlungsbedingungen

a) Warenausgang

Sofern nichts anders vereinbart, sind sämtliche von Lampl gelieferten Waren und Leistungen innerhalb

von 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug / Skonto fällig.

Bei Säumnis werden Zinsen in der Höhe von 1% pro Monat angerechnet.

 

b) Wareneingang

Sofern nichts anders vereinbart, erfolgt die Zahlung innerhalb von 14 Tagen abzüglich 3% Skonto,

oder nach 45 Tagen netto - ab dem Tag des Rechnungseinganges.

 

c) Rundholzeinkauf

Sofern nichts anders vereinbart, lautet das Zahlungsziel beim Rundholzeinkauf 45 Tage -

ab dem Zeitpunkt der Lieferung / Übernahme.

 

6) Rechtsgrundlage

Sämtliche geschäftliche und kaufmännische Aktivitäten mit Lampl unterliegen dem österreichischen Recht.

Gerichtstand:  Melk